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Bei Vermietung oder Verkauf ist Energieausweis vorlegen Pflicht


Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie gilt laut GEG eine Energieausweis-Pflicht: Potenziellen Mietern und Käufern muss der Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung verpflichtend vorgelegt werden.

Kommt der Vertrag zustande, muss der Energieausweis dem Käufer oder neuen Mieter als Kopie oder Original ausgehändigt werden.

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Geregelt sind die Vorgaben zum Energieausweis im Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Der bedarfsorientierte Energieausweis hält zunächst einmal den Ist-Zustand des Hauses fest. Wie hoch der Energiebedarf wirklich ist.  Der Energieausweis ist ein Steckbrief für Wohngebäude. Er vermittelt durch verschiedene Angaben ein Bild von der Energieeffizienz eines Hauses. Zu dem Dokument gehören auch Empfehlungen zur Modernisierung.

Wir berechnen jetzt schon alle Energieausweis nach der DIN V 18599, die erst ab 01.01.2024 verpflichtend wird.

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